Die Grundlage für die Abrechnung stellt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) dar. Dort sind leistungsbezogen Abrechnungsziffern hinterlegt. Die GOÄ wird von der Bundesregierung unter Zustimmung des Bundesrates erlassen. Die gültige Fassung ist allerdings in den letzten 25 Jahren nicht relevant angepasst worden und enthält tatsächlich noch Preise in DM, welche dann behelfsweise umgerechnet worden sind (vgl. Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: Die Gebührenordnung für Ärzte). Die Umrechnungen merken Sie entsprechend heute noch an z. T. krummen Beträgen. Die Gebührenordnung sieht dabei vor, dass je nach Anspruch der Behandlung und dem Aufwand, der Gebührensatz gesteigert werden muss. Wenn man überlegt, wie sich die Mieten, Energiekosten, Kleinmaterialkosten und Personalkosten in den letzten knapp 30 Jahren entwickelt haben, dann wird schnell klar, dass man all dies schon als zusätzlichen „Aufwand“ verglichen zu 1995 sehen muss. Die Überarbeitung der GOÄ geht seit Jahren zwischen Ärzteschaft, Kostenträgern und Gesundheitsministerium hin und her - ohne jedoch zum erfolgreichen Abschluss zu kommen. Insbesondere die Beratung - die uns besonders wichtig ist - ist leider in der gültigen GOÄ vollkommen unterbewertet.
Wir möchten Ihnen aus Transparenzgründen gerne einen groben Überblick über die tatsächlichen Kosten für den Praxisbetrieb geben, so dass sie die Beträge, die wir über die Abrechnung nach GOÄ am Ende erlösen müssen, verstehen.
Investitionen | Betrag |
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Sanierung der Räume | 200.000 € |
Möblierung (ohne Liegen u. ä.) | 58.000 € |
Ausstattung (einschl. Medizinprodukten u. IT) | 63.500 € |
Verbrauchsmaterial (Erstausstattung) | 8.000 € |
Sonstige Kosten | 6.500 € |
Gesamtinvestition | 336.000 € |
Zzgl. Zinsen bei Tilgung über 20 Jahre | 165.000 € |
Jährliche Kostenumlage bei 20 Jahren Betriebszeit |
25.050 €/a |
Bei der Umlage der Investitionskosten auf 20 Jahre Betriebszeit ist allerdings noch nicht berücksichtigt, dass ggf. einzelne Aussstattungsteile (insbesondere Computer und medizinische Geräte) eher zu ersetzen sind und dass z. B. die Wände sicher zwischendurch mal gestrichen werden müssen.
Im laufenden Betrieb kommen Mietkosten (zzgl. Strom, Wasser, Wärme), Versicherungskosten, Internet- und Praxissoftwarekosten und vor allem Personalkosten hinzu.
Ausgabengruppe | Kosten |
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Investitionen (s. o.) jährliche Umlage | 25.050 €/a |
Betriebskosten pro Jahr | 50.000 €/a |
Personalkosten pro Jahr | 280.000 €/a |
Jahreskosten | 355.000 €/a |
Kosten pro Sprechstunde bei Vollzeitbetrieb* |
273 €/Std. |
Wir haben also Kosten in Höhe von ca. 273 €/Std., also 4,55 €/Minute. Ein üblicher Termin von 30 Minuten Länge sollte damit etwa 136 € erlösen, um die Kosten zu decken. Erst wenn wir darüber kommen fängt die Praxis an wirtschaftlich zu werden.
In ihrer Abrechnung finden Sie zunächst die Angaben zum Patienten / zur Patientin und dann zu den Diagnosen einschl. der Kodierung nach der internationalen Klassifikation der Diagnosen (ICD) in der in Deutschland gültigen Version 10 (GM = German Modification / deutsche Anpassung), siehe auch ICD-10-GM. Dann folgen die Abrechnungsziffern entsprechend der GOÄ und schließlich die Sachkosten, also Materialien und Medikamente, die nicht unter die inklusiven Artikel fallen. Nähere Informationen zu den Abrechnungsziffern der Gebührenordnung für Ärzte finden sie im Internert, z. B. auf der Seite der privaten Krankenversicherungen: GOÄ